Das freiwillige Gemeindekirchgeld wird von all jenen Gemeindemitgliedern erbeten, die keine Kirchensteuer entrichten, die aber bereit und in der Lage sind, einen regelmäßigen Beitrag für die Arbeit ihrer Kirchengemeinde zu leisten. Ausgenommen sind natürlich alle, die in schwierigen finanziellen Umständen leben, Sozialhilfe beziehen und unterstützungsbedürftig sind. Ob das Gemeindekirchgeld entrichtet wird und wenn ja in welcher Höhe, entscheidet jedes Kirchenmitglied selbst. Als Richtwert gelten fünf Prozent der monatlichen Einnahmen als Jahresgabe. Wenn jemand 800 Euro im Monat zur Verfügung hat, würde das einmal jährlich zu zahlende Kirchgeld 40 Euro betragen, als Einmalzahlung oder in monatlichen oder vierteljährlichen Raten. Das Gemeindekirchgeld verbleibt in voller Höhe bei der Kirchengemeinde Niederschönhausen und kommt der Arbeit unserer Gemeinde zugute.
Das Gemeindekirchgeld können Sie im Gemeindebüro einzahlen oder auf das Kirchgeldkonto der Gemeinde überweisen.
Kirchengemeinde Niederschönhausen
DE23 5206 0410 1003 9955 69
BIC: GENODEF1EK1
Bitte unbedingt angeben:
Kirchgeld von … (Namen angeben)